Aktuelle Informationen ausgewählter Krankenkassen und Krankenversicherungen (eGA-Anbieter) zu COVID19 +++ Techniker Krankenkasse: https://www.tk.de/techniker/gesundheit-und-medizin/behandlungen-und-medizin/infektionen/corona-virus-2080582 +++ Hanseatische Krankenkasse: https://www.hek.de/service/coronavirus/ +++ DKV: https://www.dkv.com/Corona-111989.html +++ Generali: https://www.generali.de/coronavirus/ +++ Irrtum und Änderungen vorbehalten +++ für die Richtigkeit der Angaben ist ausschließlich der jeweilige Linkseitenbetreiber verantwortlich, nicht IBM +++

Häufig gestellte Fragen


    Allgemeines

  • Die elektronische Gesundheitsakte (eGA) ist ein sicherer, digitaler Service, über den Versicherte teilnehmender gesetzlicher Krankenkassen (GKV)_ und privater Krankenversicherungen (PKV)_ ihre persönlichen Gesundheitsdaten zentral speichern und verwalten können. Versicherte haben mit der eGA unabhängig von Zeit und Ort Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten wie Impf- und Vorsorgedaten, Arzt- und Zahnarzttermine und wichtige Dokumente. Die Einsicht in die eigenen Gesundheitsdaten wie Entlassbriefe teilnehmender Krankenhäuser oder ärztliche und zahnärztliche Leistungsabrechnungen erhöhen die Transparenz fr die Versicherten. Je nach Versicherung kann es Abweichungen sowohl im Funktionsumfang als auch in der Benennung geben.

    *Im Folgende beide als 'Versicherungen' bezeichnet.

  • Die IBM eGA ist nur über die Kunden-App der teilnehmenden Versicherungen für die Betriebssysteme Android und iOS erreichbar. Während der Anmeldung erfolgt die Freischaltung der App durch die Versicherung. Für die Nutzung der IBM eGA ist einmalig eine weitere Registrierung erforderlich, da nur Sie selbst Zugang zu ihren Daten haben. Dabei wird Ihr eGA-Nutzerkonto eingerichtet und Ihre individuelle Verschlüsselung mit Ihrem Sicherheitsschlüssel aktiviert. Die Speicherung Ihrer Daten erfolgt auf sicheren Servern in Deutschland. Deshalb benötigen Sie für jede Nutzung eine aktive Internetverbindung.

    Die Nutzung der eGA ist für den Versicherten freiwillig und wird den Versicherten von der IBM Deutschland GmbH zur Verfügung gestellt. Sie kann durch den Versicherten jederzeit fristlos innerhalb der App gekündigt werden.

  • Für Versicherte ist die Nutzung der eGA kostenfrei. Versicherungen stellen die eGA als freiwillige Leistung über ihre App zur Verfügung. Eine Nutzung wird nicht vorausgesetzt. Der Versicherte entscheidet freiwillig über die Verwendung der eGA und muss sich hierfür aktiv anmelden.

  • Die IBM eGA wird bereits von folgenden Versicherungen angeboten:

    • Die Techniker Krankenkasse
    • DKV Deutsche Krankenversicherung AG
    • Generali Deutschland Krankenversicherung AG
    • HEK Hanseatische Krankenkasse

    Weitere Versicherungen befinden sich in Planung bzw. schon in Erprobung:

  • Je nach Versicherung kann der angebotene Funktionsumfang der eGA variieren, sodass es dazu kommen kann, dass nicht alle beschriebenen Funktionen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus kann es Unterschiede in Umfang und Benennung der angebotenen Services geben. Die Möglichkeit, Daten von Ärzten und von Krankenhäusern zu beziehen, hängt davon ab, ob der betreffende Arzt oder das Krankenhaus bereits über einen der sicheren Kommunikationskanäle an die eGA angeschlossen ist.

  • Bei Problemen mit der Registrierung oder der Nutzung der eGA rufen Sie bitte die für Sie zutreffende Rufnummern an. Bitte beachten Sie, dass je nach Vertrag und Standort Gebühren durch Ihren Telefonanbieter anfallen können.

    IBM-Support für:

    • Die Techniker Krankenkasse: (+49) 800 285 85 85

    Direkt-Support von Versicherungen:

    • DKV Deutsche Krankenversicherung AG: (+49) 800 37 46 086
    • Generali Deutschland Krankenversicherung AG:
      Android: (+49) 0221 1636 1818
      iOS: (+49) 0221 1636 1800
    • HEK Hanseatische Krankenkasse: (+49) 800 72 44 061
  • Wenn Sie Ihr Smartphone wechseln, müssen Sie Ihren Sicherheitsschlüssel, den Sie bei der Registrierung generiert haben, erneut eingeben. Das ist zwingend notwendig, damit Ihre verschlüsselten Daten auf dem neuen Smartphone wieder entschlüsselt und angezeigt werden können. Wenn Sie den Sicherheitsschlüssel nicht eingeben können, z. B. weil Sie ihn verloren haben, dann können Sie auf die Daten in Ihrer eGA nicht mehr zugreifen und müssen mit einer leeren eGA starten. Aus Sicherheitsgründen gibt es keine Option zur Wiederherstellung des Schlüssels. Speichern Sie daher Ihren Schlüssel unbedingt sicher und außerhalb Ihres Smartphones. Während der Nutzung der eGA können Sie sich Ihren Sicherheitsschlüssel unter Einstellungen anzeigen lassen und speichern.

  • Sie können die eGA jederzeit ohne Angaben von Gründen kündigen. Unter Einstellungen und Vertrag finden Sie die entsprechende Option, die es Ihnen auch erlaubt, Ihre Gesundheitsdaten vor der Kündigung zu exportieren. Unmittelbar nach der Kündigung werden alle Ihre Daten gelöscht. Detaillierte Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.


  • Datenspeicherung

  • Bei der Registrierung wird eine technische Referenznummer von Ihrer Versicherung an die eGA übermittelt und gespeichert. Zusätzlich wird die jeweilige eGA-Kundennummer erstellt. Das ist notwendig, um die eindeutige Zuordnung und den dauerhaften Zugriff des Versicherten auf die eGA zu gewährleisten. Je nach Versicherung können zusätzlich einige wenige Daten übertragen werden, z. B. die Versicherungsnummer oder der Name des Versicherten. Sollten sich übertragene Daten ändern, können diese innerhalb der eGA aktualisiert werden.

  • Während der Nutzung der eGA können Sie individuelle Gesundheitsdaten wie Medikamente, Vorsorgedaten, Arzt- und Zahnarztbesuche sowie Dokumente speichern. Durch Datenübertragung können konkrete Diagnosen, Abrechnungspositionen und abgerechnete Kosten gespeichert werden. Dabei werden alle Informationen strukturiert und kompatibel zu internationalem Standard gespeichert. Sämtliche Informationen und Daten, die in der eGA gespeichert sind, werden innerhalb der eGA angezeigt und können mit Ausnahme der automatisch gespeicherten Daten gelöscht werden. Selbst eingegebene Daten können nachträglich verändert werden. Je nach Versicherung kann es sein, dass bestimmte Funktionen nicht zur Verfügung stehen oder dass es Unterschiede in Umfang und Benennung gibt.

  • Sie können selbst Gesundheitsdaten erfassen und dabei nach verschiedenen Arten von Daten unterscheiden. Dabei werden die jeweiligen Daten über das Gerät eingegeben und anschließend auf den Server hochgeladen. Dokumente können vom Gerät selber oder individuell verfügbaren Cloud-Diensten in die eGA überführt werden. Selbst erfasste Daten können durch Sie nachträglich verändert und/oder gelöscht werden.

  • Daten können von z. B. Ihrer Versicherung, Ihren Ärzte oder Ihrem Krankenhaus in Ihre eGA übertragen werden. Dafür ist eine Einwilligung erforderlich, die bei jedem Datenabruf abgegeben werden muss. Damit wird sichergestellt, dass die Datenübertragung rechtmäßig ist und vom Versicherten autorisiert wurde. Übertragene Daten können nicht verändert werden, da sie sonst ihre Gültigkeit verlieren. Bei Bedarf können Sie diese Daten aus Ihrer eGA löschen. Je nach Versicherung kann es Unterschiede in Umfang und Benennung der Datenübertragung geben. Die jeweiligen Ärzte und Krankenhäuser müssen an die eGA angeschlossen sein, um Daten übertragen zu können. Detaillierte Informationen finden Sie unter Nutzung von Services.

  • Alle Ihre Daten werden verschlüsselt auf zentralen, zertifizierten Servern in Deutschland abgelegt. Nur über die eGA, die Ihnen durch die App Ihrer Versicherung zur Verfügung gestellt wird, haben Sie Zugriff auf Ihre Daten. Dabei werden die Daten durch Ihren individuellen Sicherheitsschlüssel entschlüsselt. Nur sie selber können Ihre Daten sehen. Alle Daten werden strukturiert erfasst, sodass die derzeitigen und zukünftigen Funktionen der eGA unterstützt werden.

  • Einzelne Daten und Dokumente können aus der eGA heraus exportiert werden. Dies geschieht über die reguläre Teilen-Funktion des jeweiligen Betriebssystems. Zusätzlich können alle Daten und Informationen, die in der eGA gespeichert sind, gesamtheitlich exportiert werden. Für die Überführung in eine andere elektronische Gesundheitsakte bleiben so zum Beispiel alle Daten erhalten. Der Export der gesamten Gesundheitsdaten kann lokal auf dem Smartphone selber erfolgen oder über die reguläre Teilen-Funktion, welche je nach Betriebssystem und individueller Konfiguration unterschiedliche Speicherorte anbietet.

    Wichtiger Hinweis: Da iOS, das iPhone-Betriebsystem, nicht über ein unabhängiges Dateisystem verfügt, werden Dateien innerhalb der App abgelegt. Darauf kann über die Standard-Software „iTunes“ von Apple zugegriffen werden. Sobald das iPhone mit „iTunes“ sicher verbunden ist, kann unter dem Menüpunkt „Dateifreigabe“ die entsprechende App ausgewählt werden. Die Export-Datei kann dann im Fenster „Dokumente von …“ausgewählt und an einen anderen Ort kopiert werden.

    Da Gesundheitsdaten zu den sensibelsten Daten überhaupt zählen, sollte jeder Export aus der eGA heraus immer mit Bedacht vorgenommen werden. Unsichere Orte, z.B. soziale Netzwerke oder ungesicherte Cloud-Dienste, sollten vermieden werden.

  • Bei den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bestehen zeitlich festgelegte Abrechnungsprozesse mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KBV). Das hat zur Folge, dass Abrechnungsdaten für Gesundheitsleistungen erst nach sechs bis neun Monaten bei der Versicherung vorliegen. Die Daten in der eGA können demzufolge auch erst zu diesem Zeitpunkt aktualisiert werden.


  • Nutzung von eGA Services

  • Zusätzlich zum Speichern von Gesundheitsdaten können Sie Services aktivieren, die Ihnen z. B. auf Basis Ihrer in der eGA gespeicherten Gesundheitsdaten spezifische Hinweise geben oder weiterführende Informationen bereitstellen. Daneben können Sie Services nutzen, die es Ihnen ermöglichen, Daten von Dritten in Ihre eGA zu übernehmen und zu speichern. Für die Nutzung von Services wird jeweils die Einwilligung für die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten benötigt. Sie können alle Services jederzeit deaktivieren und damit der weiteren Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Je nach Versicherung kann es sein, dass Services nicht zur Verfügung stehen oder dass es Unterschiede in Umfang und Benennung der angebotenen Services gibt.

  • Services werden bei erstmaliger Nutzung aktiviert. Dabei wird für die zusätzliche Speicherung und Verarbeitung von Daten eine Einwilligung eingeholt, welche für die Laufzeit des Services Gültigkeit hat und erst mit Deaktivierung widerrufen wird. Abweichungen gibt es bei der manuellen Datenübertragung von Dritten. Hier kommt es aufgrund technischer Gegebenheiten dazu, dass der Service nur eine einmalige Datenübertragung ermöglicht und sich die Einwilligung entsprechend nur darauf bezieht.

  • Alle Services werden direkt am Service selber deaktiviert. Eine Ausnahme bilden die Services zur manuellen Datenübertragung. Da sie nur für einen einmaligen Abruf vorgesehen sind, ist ein separates Deaktivieren nicht notwendig.

  • Neben Ihren Gesundheitsdaten, die bereits in Ihrer eGA liegen, können für bestimmte Services wie z. B. Impfstatus oder Vorsorgestatus weitere Daten erforderlich sein, um den Service zu aktivieren. Dazu gehören z. B. Ihr Geburtsdatum und Ihr Geschlecht. Diese zusätzlichen Daten werden bei Aktivierung des jeweiligen Services entweder von Ihrer Versicherung übertragen oder von Ihnen selbst eingegeben und so gespeichert, dass auch weitere Services bei Bedarf darauf zugreifen können. Diese zusätzlichen Daten werden nur so lange gespeichert, bis der entsprechende Service deaktiviert wird. Im Falle einer erneuten Aktivierung werden diese Daten wieder benötigt.

  • Der eGA-Service „Impfstatus“ liefert Ihnen einen individuellen Status zu Ihrem persönlichen Impfschutz. Dafür werden alle in Ihrer eGA vorhandenen Impfdaten mit den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) abgeglichen. Zusätzlich werden dafür Geburtsdatum und Geschlecht benötigt. Diese Daten werden je nach Versicherung entweder übertragen oder von Ihnen selbst eingegeben. Der Status wird nicht in Ihrer eGA gespeichert, sondern bei jedem Aufruf erneut ermittelt, um auch neue Daten zu berücksichtigen. Bei Deaktivierung des Services werden alle nicht mehr benötigten Daten, wie z. B. Geburtsdatum und Geschlecht gelöscht, wenn nicht ein weiterer aktiver Service diese Daten benötigt.

    Dieser Service ersetzt keinen Arztbesuch, sondern gibt Ihnen lediglich Hinweise. Sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt über Ihren Impfschutz. Es können nur die Daten ausgewertet werden, die in Ihrer eGA vorhanden sind. Achten Sie daher darauf, dass Ihre Impfdaten vollständig sind. Unter Umständen kann es bis zu neun Monaten dauern kanndauern, bis die Daten in die eGA übertragen werden. Je nach Versicherung kann es sein, dass dieser Service in Ihrer eGA nicht verfügbar ist.

  • Der eGA-Service „Vorsorge“ ermöglicht es Ihnen, Ihre bisherigen Vorsorgeuntersuchungen und persönliche Vorsorgeempfehlungen im Überblick zu behalten. Sie können manuell Termine eintragen und sehen, welche Vorsorgetermine von Ihrer Versicherung in die eGA übermittelt wurden. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, die Funktion „Persönliche Vorsorgeempfehlungen“ zu aktivieren. Basierend auf Alter und Geschlecht werden Ihnen die gesetzlichen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen angezeigt. Die eGA kann aufgrund der Abrechnungsdaten Ihrer Versicherung und Ihrer selbst eingetragenen Termine erkennen, bei welchen Vorsorgeuntersuchungen Sie bereits waren und welche noch empfohlen werden.

    Bitte beachten Sie, dass es bis zu neun Monate dauern kann, bis die Daten von Ihrer Versicherung in die eGA übertragen werden.

  • Der eGA-Service „Medikationsplan“ erlaubt Ihnen die Übernahme Ihres Medikationsplans und Ihrer Medikamente in die eGA. Der Medikationsplan wird gleichzeitig als Dokument in Ihrer eGA gespeichert und kann jederzeit geteilt und exportiert werden.

  • Der eGA-Service „Arztverzeichnis“ bietet Ihnen einen Überblick über Ihre behandelnden und an Ihrer Behandlung beteiligten Ärzte der letzten vier bis sechs Jahre. Zudem werden Ihnen je nach Arzt erweiterte Informationen wie Sprechzeiten und Kontaktinformationen bereitgestellt. Das Arztverzeichnis wird bei jedem Aufruf erneut geladen und nicht in Ihrer eGA gespeichert. Bitte beachten Sie, dass dieser Service nur genutzt werden kann, wenn Ihre Versicherung die Übertragung von Daten in Ihre eGA unterstützt, da dass Arztverzeichnis aus den Abrechnungsdaten generiert wird. Bei der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) kann es aufgrund der festgelegten Abrechnungszeiträume bis zu neun Monate dauern, bis die Daten in die eGA übertragen werden. Je nach Versicherung kann es sein, dass dieser Service in Ihrer eGA nicht verfügbar ist.

  • Verschiedene Versicherungen unterstützen die Übernahme der Leistungs- und Abrechnungsdaten in die eGA. Wenn Ihre Versicherung diesen eGA-Service unterstützt, können Sie diese Daten entweder manuell per Einzelabruf oder im sogenannten Abo-Verfahren in Ihre eGA übertragen. Im Einzelabruf werden die jeweils verfügbaren Daten der Versicherung übertragen und mit den bereits vorhandenen Daten in Ihrer eGA abgeglichen, sodass nur die neuen Daten gespeichert werden. Im Abonnement wird dieser Vorgang regelmäßig automatisiert durchgeführt, sodass Sie immer die aktuell verfügbaren Daten auch in Ihrer eGA haben. Im Gegensatz zum Einzelabruf muss der Abo-Service deaktiviert werden, falls Sie die Daten Ihrer Versicherung nicht mehr in Ihrer eGA speichern wollen. Bei der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) kann es aufgrund der festgelegten Abrechnungszeiträume bis zu neun Monate dauern, bis die Daten in die eGA übertragen werden. Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) werden nur die Daten übermittelt, die zuvor eingereicht wurden. Je nach Versicherung kann es sein, dass dieser Service in Ihrer eGA nicht verfügbar ist.

  • Der Service ‘Datenaustausch mit Arzt’ wird in Kürze deaktiviert. Grund dafür ist, dass dieser Service von der KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) eingestellt wird, da die ePA (elektronische Patientenakte) für den Austausch von ärztlichen Daten zwischen Arztpraxen und Versicherten zur Verfügung steht.

    Falls Sie diesen Service nutzen und sich noch Dokumente in Ihrem KV-Connect-Postfach befinden, übertragen Sie diese bitte vorher in Ihre Akte. Alle gespeicherten Daten inkl. Ihrer KV-Connect-ID werden im Zuge der Einstellung von KV-Connect gelöscht.

  • Über den eGA-Service „Datenaustausch mit Krankenhäusern“ können Sie im Falle eines Krankenhausaufenthalts Ihren Entlassbrief direkt vom Krankenhaus in Ihre eGA übertragen. Der Entlassbrief enthält alle Informationen für die jeweilige Anschlussversorgung wie Diagnosen, Medikamente und Ansprechpartner. Die Übertragung des Entlassbriefs erfordert momentan zwingend die Versicherungsnummer, deshalb ist dieser Service derzeit nur für gesetzliche Krankenkassen (GKV) verfügbar. Für die Übertragung des Entlassbriefs muss Ihr Krankenhaus diesen eGA-Service unterstützen. Je nach Versicherung kann es sein, dass dieser Service in Ihrer eGA nicht verfügbar ist.


  • Für Ärzte

  • Für die Übertragung von Befunden, Diagnosen und Medikationen sowie von Untersuchungsergebnissen können Sie die Schnittstelle KV-Connect der KV Telematik nutzen. Damit können Sie Versicherten unmittelbar nach dem Termin in Ihrer Sprechstunde die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen.

  • Durch das Übertragen von Daten in die eGA des Versicherten sorgen Sie dafür, dass valide medizinische Informationen zeitnah in die eGA des Versicherten gelangen, sodass sie anderen Ärzten bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden können. Damit tragen Sie dazu bei, dass sich die Behandlungsqualität und damit die Gesundheitsversorgung verbessert. Fehlbehandlungen und Doppeluntersuchungen werden reduziert und unnötige Wege, vor allem für Versicherte, können vermieden werden.

  • KV-Connect ist ein etablierter Dienst der KV Telematik. Leistungserbringer wie Ärzte, Psychotherapeuten sowie Krankenhäuser nutzen die Schnittstelle von KV-Connect seit Jahren für den sicheren Datenaustausch. Die Funktion ist in nahezu jedem Arztinformationssystem (AIS) bereits verfügbar. Die KV-Connect-Schnittstelle ist jetzt auch für den Datenaustausch zwischen Versicherten und Ärzten geöffnet. Über die KV-Connect-Schnittstelle für Mobilgeräte können Sie Dokumente mit eArztbriefen sicher an Versicherte verschicken. Voraussetzung hierfür ist die Nutzung einer elektronischen Gesundheitsakte (eGA) durch den Versicherten. Der Betreiber einer eGA muss dazu für das sogenannte sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen (SNK) zertifiziert sein. IBM – als Betreiber einer eGA – ist dementsprechend zertifiziert und bietet Versicherten über die eGA die Schnittstelle von KV-Connect an.

  • Für die Nutzung von KV-Connect müssen Sie zum einen Zugang zum sicheren Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen (SNK) und zum anderen ein KV-Connect-E-Mail-Konto haben, das Sie über Ihre zuständige Kassenärztliche Vereinigung beantragen können. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

  • Sie erreichen das SNK über einen direkten Zugang via KV-SafeNet oder einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) der gematik. Weitere Informationen zu KV-SafeNet sowie eine Checkliste und Konditionen für die Einrichtung eines KV-SafeNet-Anschlusses erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Dort finden Sie auch Informationen zur Telematikinfrastruktur.

  • Wenn Sie keine Daten über das sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen (SNK) oder die Telematikinfrastruktur (TI) versenden können, überprüfen Sie zunächst folgende Punkte:

    • Ist eine aktive Internetverbindung vorhanden?
    • Können Sie generell E-Mails versenden?
    • Ist die Verbindung zu KV-SafeNet aktiv? Überprüfen Sie hierbei Ihren Router bzw. Konnektor. Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an Ihren Hardwareanbieter bzw. an dessen Service- und Vertriebspartner.
    • Prüfen Sie, ob Sie die korrekte KV-Connect-Adresse des Versicherten verwenden.
    • Können Sie anderen Versicherten E-Mails via KV-Connect an deren elektronische Gesundheitsakte (eGA) senden?
  • Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an Ihren Softwareanbieter bzw. an dessen Service- und Vertriebspartner.

  • Der eArztbrief ist die digitale Ausführung des herkömmlichen Arztbriefes. Mit ihm übermitteln Sie Versicherten relevante Gesundheitsdaten, z. B. Befunde, Diagnosen und Medikationen. Auch der Versand von Anhängen, z. B. Bilddateien wie Röntgenbilder, ist möglich. Ihr Arztinformationssystem (AIS) muss das Format „eArztbrief“ unterstützen. Ob dies der Fall ist, können Sie dem Verzeichnis bei der KV Telematik entnehmen.

  • Um Gesundheitsdaten über KV-Connect versenden zu können, müssen Sie zunächst die technischen Voraussetzungen erfüllen: Zugang zum sicheren Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen (SNK) oder der Telematikinfrastruktur (TI), Freischaltung der Funktionen „KV-Connect“ und „eArztbrief“ in Ihrem Arztinformationssystem (AIS) sowie Einrichtung eines KV-Connect E-Mail-Kontos. Anschließend können Sie die KV-Connect-Adressen des Versicherten erfragen. Diese können sich Versicherte in deren elektronischer Gesundheitsakte (eGA) sowohl in Klarschrift als auch als DataMatrix-Code anzeigen lassen. Sollten Sie einen Medikationsplan-Scanner besitzen, können Sie den DataMatrix-Code direkt einscannen und dadurch die KV-Connect-Adressen in Ihrem AIS hinterlegen. Nun können Sie Versicherten ganz einfach eArztbriefe senden.

  • Den meisten niedergelassenen Ärzten sowie Psychotherapeuten steht KV-Connect in ihrem Arztinformationssystem (AIS) bereits zur Verfügung. Bitte entnehmen Sie dem Audit-Register der KV-Telematik, ob KV-Connect durch Ihr AIS unterstützt wird. Um KV-Connect zu nutzen, benötigen Sie in jedem Fall Zugang zum sicheren Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen (SNK)., z. B. über die Telematikinfrastruktur (TI).

    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Softwareanbieter bzw. dessen Service- und Vertriebspartner.


  • Datenschutz & Sicherheit

  • Daten und Transportwege in der eGA sind individuell Ende-zu-Ende verschlüsselt. Das bedeutet, dass niemand außer dem Versicherten selbst seine Daten entschlüsseln kann. Dadurch ist auch nur der Versicherte in der Lage, seine Daten zu sehen. Aus technischen Gründen werden lediglich bestimmte Daten wie z. B. die technische Referenznummer oder die eGA-Kundennummer nicht verschlüsselt gespeichert, da sonst keine technisch eindeutige Zuordnung von Versicherten und eGA-Konto möglich wäre.

    Selbst im äußerst unwahrscheinlichen Fall eines Datendiebstahls oder Datenverlustes, z. B. durch kriminelle Aktivitäten wie Hacking, sind die Daten für Dritte nicht lesbar, weil diese nach anerkannten und branchenerprobten Verschlüsselungsverfahren gesichert sind. Da die Ver- und Entschlüsselung der Daten auf dem Gerät durchgeführt wird, kann es, je nach verfügbarer Bandbreite des Netzes und Leistungsfähigkeit des Smartphones, zu Verzögerungen bei der Anzeige der Daten kommen.

  • Der Sicherheitsschlüssel wird für die Neuinstallation der App benötigt, z. B. bei einem Gerätewechsel. Der Sicherheitsschlüssel muss in die App eingegeben werden, damit sowohl Ver- als auch Entschlüsselung wieder funktionieren. Nur auf diese Weise können die in der eGA verschlüsselt gespeicherten Daten wieder angezeigt werden. Kann der Sicherheitsschlüssel nicht eingegeben werden, etwa aufgrund von Verlust, können die Daten nicht entschlüsselt werden.

    Der Sicherheitsschlüssel ist einmalig. Die Wiederherstellung der Sicherheitsinformationen ist nur mit ihm möglich. Deshalb sollte dieser Schlüssel, der sowohl als Text als auch in Form eines QR-Codes erzeugt wird, sorgfältig aufbewahrt werden; idealerweise unabhängig vom Smartphone selbst. Aus Sicherheitsgründen gibt es keine Option zur Wiederherstellung des Schlüssels. Während der Nutzung der eGA können Sie sich Ihren Sicherheitsschlüssel unter Einstellungen anzeigen lassen und speichern.

    Bevor Sie einen neuen Sicherheitsschlüssel generieren, prüfen Sie zunächst Ihre übrigen Geräte, auf denen Ihre eGA installiert und aktiviert ist. Sie können sich den Sicherheitsschlüssel in den Einstellungen anzeigen lassen. Für diese Option muss Ihre Versicherung die Nutzung der eGA auf mehr als einem Gerät unterstützen.

  • Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz hat der Versicherte jederzeit die Möglichkeit, die ihm zustehenden Rechte wahrzunehmen: Unter anderem Auskunft zu den in der eGA verarbeiteten Daten, Berichtigung unrichtiger Daten, Löschung von Daten, Einschränkung der Verarbeitung von Daten sowie Export und Übertragung der Daten (sofern technisch machbar). Zur Ausübung der Rechte können die in der eGA vorgesehenen Funktionen genutzt werden. Detaillierte Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung