Aktuelle Informationen ausgewählter Krankenkassen und Krankenversicherungen (eGA-Anbieter) zu COVID19 +++ Techniker Krankenkasse: https://www.tk.de/techniker/gesundheit-und-medizin/behandlungen-und-medizin/infektionen/corona-virus-2080582 +++ Hanseatische Krankenkasse: https://www.hek.de/service/coronavirus/ +++ DKV: https://www.dkv.com/Corona-111989.html +++ Generali: https://www.generali.de/coronavirus/ +++ Irrtum und Änderungen vorbehalten +++ für die Richtigkeit der Angaben ist ausschließlich der jeweilige Linkseitenbetreiber verantwortlich, nicht IBM +++

IBM eGA Allgemeine Geschäfts­bedingungen
(gültig für Versicherte der Generali Deutschland Kranken­versicherung AG)

Inhalt

  1. Vertragsgegenstand
  2. Kosten der Nutzung
  3. Bereitstellung, Änderung und Einstellung der IBM eGA
  4. Registrierung, Vertragsschluss und Freischaltung der IBM eGA
  5. Rechte und Pflichten des Nutzers
  6. Nutzungsrechte des Nutzers
  7. Datenschutz
  8. Mängelhaftung
  9. Haftung
  10. Telefonischer Support
  11. Vertragsbeendigung und -abwicklung
  12. Änderungen der eGA-AGB
  13. Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel
  14. Online-Streitbeilegung und Steitbeilegungsverfahren
  15. Kontaktinformationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der IBM Deutschland GmbH zur Nutzung der elektronischen Gesundheitsakte

Die IBM Deutschland GmbH, 71139 Ehningen IBM-Allee 1 ("IBM") betreibt die persönliche elektronische Gesundheitsakte ("IBM eGA"), die Versicherten der kooperierenden Krankenversicherungen ("Krankenversicherung") die selbstbestimmte elektronische Speicherung, Übermittlung und Verwaltung ihrer Gesundheitsdaten ermöglicht. Die IBM eGA ist für die Versicherten derzeit nur über die mobile Applikation ihrer jeweiligen Krankenversicherung ("Krankenversicherungs-App") abrufbar, bildet aber eine eigenständige, von der IBM in eigener Verantwortung betriebene Anwendung. Ob Ihre Krankenversicherung mit IBM kooperiert und Ihnen eine Nutzung der IBM eGA möglich ist, können Sie unter https://www.ega.de/faq/ einsehen oder bei Ihrer Krankenversicherung erfragen.

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ("eGA-AGB") regeln die rechtlichen Bedingungen und Voraussetzungen für die Registrierung und Nutzung der IBM eGA durch die Versicherten der kooperierenden Krankenversicherungen ("Nutzer").

1. Vertragsgegenstand

1.1. Diese eGA-AGB gelten für die Vertragsbeziehung zwischen IBM und den Nutzern der IBM eGA. Die IBM eGA ist derzeit nur über die jeweilige Krankenversicherungs-App abrufbar, wird aber als eigenständiges Modul von der IBM betrieben.

1.2. Gegenstand der Vertragsbeziehung zwischen IBM und den Nutzern der IBM eGA auf Grundlage dieser eGA-AGB ist der Betrieb und die Bereitstellung der IBM eGA. Die IBM eGA ermöglicht den Nutzern die sichere Speicherung, Übermittlung und Verwaltung ihrer Gesundheitsdaten in den von der IBM eGA angebotenen Leistungsbereichen (z.B. Impfungen, Medikamente, ambulante ärztliche Leistungen, etc.) und Nutzung der diesbezüglichen Services.

1.3. Voraussetzung für die Nutzung der IBM eGA ist derzeit die Installation und Freischaltung der Krankenversicherungs-App der jeweiligen Krankenversicherung des Nutzers nach den für diese Krankenversicherungs-App geltenden Bedingungen. IBM ist nicht Partei des Vertrages über die Nutzung der jeweiligen Krankenversicherungs-App und übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für das Angebot der Krankenversicherung des Nutzers. Bitte lesen Sie die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung Ihrer Krankenversicherung sorgfältig durch, bevor Sie sich für das Angebot Ihrer Krankenversicherung registrieren.

2. Kosten der Nutzung

Dem Nutzer entstehen für die Nutzung der IBM eGA keine Kosten. Die Kosten für die Nutzung der IBM eGA trägt die jeweilige Krankenversicherung des Nutzers.

3. Bereitstellung, Änderung und Einstellung der IBM eGA

3.1. Die IBM eGA wird dem Nutzer von IBM unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

3.2. Jeder Nutzer ist selbst für die Bereitstellung der notwendigen technischen Voraussetzungen zur Nutzung der IBM eGA verantwortlich. Die erforderlichen Systemvoraussetzungen zur Nutzung der IBM eGA entsprechen den technischen Anforderungen der jeweiligen Krankenversicherungs-App. Für die Kompatibilität der IBM eGA und deren Funktionen mit der individuellen Hard- und Software-Ausstattung des Nutzers übernimmt IBM keine Verantwortung.

3.3. IBM behält sich vor, einzelne Funktionalitäten bzw. Leistungsbereiche der IBM eGA zu verändern, insbesondere Funktionalitäten bzw. Leistungsbereiche zu erweitern, einzuschränken oder ganz oder teilweise einzustellen. Der Nutzer wird bei Einstellung etwaiger Funktionalitäten bzw. Leistungsbereiche in angemessener Zeit vorab informiert und hat die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten zu exportieren.

3.4. Die IBM eGA oder einzelne Funktionen können aufgrund technischer Störungen vorübergehend nicht erreichbar sein. Der Nutzer hat keinen Anspruch darauf, dass die IBM eGA und die angebotenen Funktionen jederzeit verfügbar sind oder eine bestimmte Verfügbarkeit durch IBM sichergestellt wird. IBM ist nicht verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, und übernimmt keine Haftung dafür, dass der Zugang zur IBM eGA stets ununterbrochen und fehlerfrei möglich ist.

4. Registrierung, Vertragsschluss und Freischaltung der IBM eGA

4.1. Die Registrierung und der Vertragsschluss für die IBM eGA erfolgt in deutscher Sprache.

4.2. Für die Registrierung und Freischaltung der IBM eGA sind folgende Schritte notwendig:

  • Zu Beginn des Registrierungsprozesses erhält der Nutzer die Gelegenheit, die eGA-AGB und die eGA-Datenschutzerklärung zu lesen. Der Nutzer kann die Dokumente über die angegebenen Links abrufen und speichern. Der Nutzer muss die eGA-AGB akzeptieren und die Kenntnisnahme der eGA-Datenschutzerklärung bestätigen, um mit der Registrierung fortzufahren.

  • Im nächsten Schritt muss der Nutzer in die Übertragung bestimmter Stammdaten seiner Krankenversicherung (technische Referenznummer) in die IBM eGA einwilligen. Die Verarbeitung dieser Daten durch IBM ist zwingend erforderlich, damit IBM dem Nutzer die elektronische Gesundheitsakte bereitstellen kann.

  • Danach wird dem Nutzer in der IBM eGA eine Übersicht der wesentlichen Informationen zum Vertragsschluss angezeigt. Zudem muss der Nutzer seine Einwilligung in die Speicherung und Verarbeitung etwaiger manuell eingegebener Gesundheitsdaten durch IBM zu Zwecken der Bereitstellung der IBM eGA erklären. Auch diese Einwilligung ist zwingende Voraussetzung der Bereitstellung der IBM eGA durch IBM.

  • Durch Klicken auf die Schaltfläche "Registrierung abschließen" erklärt der Nutzer sein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages mit IBM zur Nutzung der IBM eGA auf Grundlage dieser eGA-AGB ("Nutzungsvertrag").

  • Dem Nutzer wird der Eingang der Registrierungsanfrage elektronisch in der IBM eGA bestätigt. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots auf Abschluss des Nutzungsvertrags durch IBM dar.

  • Um die elektronische Gesundheitsakte freizuschalten, muss der Nutzer noch einen persönlichen Sicherheitsschlüssel (Recovery Key) erstellen. Der Nutzer wird aufgefordert, den persönlichen Sicherheitsschlüssel zu speichern und die Speicherung zu bestätigen.

  • Im Anschluss an diese Bestätigung wird der Zugang zur IBM eGA freigeschaltet, die Stammdaten des Nutzers von seiner Krankenversicherung in die IBM eGA übertragen, und der Account des Nutzers angelegt. Die Freischaltung der elektronischen Gesundheitsakte wird dem Nutzer in der IBM eGA elektronisch bestätigt. Mit der Bestätigung der Freischaltung der IBM eGA durch IBM kommt der Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer und IBM auf Grundlage dieser eGA-AGB zustande. Dem Nutzer werden die Bestätigung des Vertragsinhalts und die wesentlichen Informationen zum Nutzungsvertrag, einschließlich einer Kopie der eGA-AGB, zur Verfügung gestellt, so dass der Nutzer diese gesondert speichern kann. Der Vertragstext wird von IBM nicht gespeichert.

    4.3. Der Nutzer kann den Registrierungsprozess jederzeit abbrechen, im Prozess einzelne Schritte zurückgehen, und/oder den Prozess aussetzen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterführen. Eine Übertragung der Stammdaten des Nutzers erfolgt erst nach Generierung des Sicherheitsschlüssels mit erfolgreicher Freischaltung der IBM eGA für den Nutzer.

    4.4. Der Nutzer ist verpflichtet, seinen persönlichen Sicherheitsschlüssel zu speichern und während der Laufzeit des Nutzungsvertrages sicher aufzubewahren. Sollte der Nutzer sein Endgerät wechseln (etwa bei Verlust seines Smartphones) oder aus sonstigen Gründen seinen Zugang zur IBM eGA wiederherstellen müssen, ist dieser persönliche Sicherheitsschlüssel für den Nutzer die einzige Möglichkeit, um wieder auf seine persönliche IBM eGA und die darin gespeicherten Daten zugreifen zu können. IBM hat aus Sicherheitsgründen keinen Zugriff auf den persönlichen Sicherheitsschlüssel des Nutzers, da nur so sichergestellt werden kann, dass ausschließlich der Nutzer seine verschlüsselten Daten einsehen kann. Der Nutzer ist für die Speicherung seines persönlichen Sicherheitsschlüssels selbst verantwortlich und IBM übernimmt diesbezüglich keine Verantwortung. Sollte der Nutzer seinen persönlichen Sicherheitsschlüssel nicht mehr auffinden und aus diesem Grund ein Zugriff auf die Daten des Nutzers nicht mehr möglich sein, übernimmt IBM diesbezüglich keine Haftung.

5. Rechte und Pflichten des Nutzers

5.1. Die Nutzung der IBM eGA ist freiwillig. Eine Registrierung und Nutzung durch Nutzer unter 16 Jahren ist nicht gestattet.

5.2. Soweit der Nutzer im Rahmen der derzeitigen oder zukünftigen Nutzung der IBM eGA etwaige Angaben gegenüber IBM macht, deren Richtigkeit und Vollständigkeit zur Durchführung der Vertragsbeziehung mit dem Nutzer erforderlich sind, ist der Nutzer verpflichtet, korrekte und vollständige Angaben zu machen und die Daten während der Laufzeit dieses Nutzungsvertrags aktuell zu halten. Der Nutzer verpflichtet sich darüber hinaus, die IBM eGA nur zur Speicherung und Verwaltung von Informationen zu nutzen, die nach bestem Wissen des Nutzers korrekt sind.

5.3. Der Nutzer erklärt sich ferner damit einverstanden, dass die IBM eGA als Vorrichtung zum Empfang etwaiger Nachrichten von IBM an den Nutzer dienen soll und von IBM für vertragsrelevante Kommunikation genutzt werden kann. Insbesondere können empfangsbedürftige Erklärungen von IBM, wie etwa eine Kündigung des Nutzungsvertrages oder sonstige vertragsrelevante Erklärungen, in der IBM eGA wirksam zugehen. Der Nutzer verpflichtet sich, die IBM eGA regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob etwaige Nachrichten von IBM vorliegen. Zudem wird der Nutzer von IBM in wichtigen Fällen ggf. über die Website https://www.ega.de/ informiert (z.B. bei Störungen oder Warnungen vor bestimmten Risiken, etwa aufgrund von Schadsoftware). Der Nutzer verpflichtet sich, diese Website regelmäßig zu besuchen.

5.4. Der Nutzer darf die IBM eGA nur im Rahmen des vorgesehenen Leistungsumfangs und für die vereinbarten Zwecke nutzen. Eine Nutzung für andere Zwecke, insbesondere eine missbräuchliche Nutzung der Funktionalitäten der eGA entgegen der vorgesehenen Zweckbestimmung, ist nicht gestattet. Der Nutzer darf Dritten nicht gestatten, den für den Nutzer eingerichteten Account zu nutzen, um auf die IBM eGA zuzugreifen. Soweit in der IBM eGA ausdrücklich vorgesehen, ist der Nutzer jedoch berechtigt, Dritten über die in der IBM eGA bereitgestellten Funktionalitäten Zugriff auf seine in der IBM eGA gespeicherten Daten zu ermöglichen. Eine Nutzung der IBM eGA zur Speicherung und Verwaltung von Gesundheitsdaten Dritter ist nicht gestattet.

5.5. Der Nutzer verpflichtet sich, die Nutzungsbedingungen seiner Krankenversicherung für die Nutzung der Krankenversicherungs-App, einschließlich der für diese geltenden Sicherheitsbestimmungen, einzuhalten. Der Nutzer wird dafür Sorge tragen, dass er seine Zugangsdaten, mit denen er Zugang zur Krankenversicherungs-App und der IBM eGA erhält, geheim hält und Dritten gegenüber nicht offenlegt. Der Nutzer ist für die Nutzung der IBM eGA durch jede Partei verantwortlich, die auf die IBM eGA mit den Zugangsdaten des Nutzers zugreift.

5.6. Die IBM eGA darf vom Nutzer nicht für rechtswidrige, obszöne, beleidigende oder betrügerische Handlungen genutzt werden, wie etwa für die bewusste Verursachung oder Förderung eines Schadens, Eingriffe in oder die Verletzung der Integrität oder Sicherheit eines Netzwerks oder eines Systems, die Umgehung von Filtern, das Senden ungebetener, missbräuchlicher oder irreführender Nachrichten, die Verbreitung von Viren oder schädlicher Software oder die Verletzung der Rechte Dritter.

5.7. Der Nutzer ist für die Rechtmäßigkeit der vom Nutzer in der IBM eGA gespeicherten Inhalte verantwortlich. Der Nutzer ist insbesondere verpflichtet, keine Inhalte in der IBM eGA zu speichern, oder auf seine Veranlassung speichern zu lassen, die

(a) gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verstoßen, oder sonst rechtswidrig oder unzulässig sind;

(b) diffamierend, obszön, beleidigend, verleumderisch oder diskriminierend sind;

(c) gewaltverherrlichende oder pornografische Inhalte beinhalten;

(d) gegen das Urheberrecht oder sonstige Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeitsrechte oder Rechte geistigen und gewerblichen Eigentums, verstoßen;

(e) Viren oder sonstige potentiell schädliche Computerprogramme oder Daten enthalten.

5.8. Hält der Nutzer die Grenzen der zulässigen Nutzung der IBM eGA nicht ein, etwa da die Nutzung der IBM eGA durch den Nutzer gegen diese eGA-AGB oder geltendes Recht verstößt, ist IBM – unbeschadet sonstiger Ansprüche (einschließlich einer fristlosen außerordentlichen Kündigung des Nutzervertrages) – berechtigt, die Nutzung durch den Nutzer zu sperren. IBM ist zudem berechtigt, sämtliche in der eGA gespeicherte Daten des Nutzers zu löschen, sofern es begründete Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Nutzer die IBM eGA ganz oder teilweise dafür nutzt, um rechtsverletzende Inhalte zu speichern.

6. Nutzungsrechte des Nutzers

6.1. IBM räumt dem Nutzer für die Dauer der Laufzeit des Nutzungsvertrages ein nicht ausschließliches, widerrufliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die IBM eGA für private, nicht kommerzielle Zwecke in dem vorgesehenen Leistungsumfang zur Speicherung und Verwaltung von Gesundheitsdaten des Nutzers zu nutzen.

6.2. Der Nutzer hat das Recht, die IBM eGA im Rahmen der vom Nutzer unter dem Nutzungsvertrag erworbenen Berechtigungen und im Rahmen des vorgesehenen Leistungsumfangs zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung ist nicht gestattet.

6.3. Der Nutzer ist ausschließlich zur persönlichen Nutzung für eigene Zwecke berechtigt. Eine Nutzung für Dritte, etwa im Rahmen der Überlassung der Nutzungsmöglichkeiten oder der Bereitstellung von Diensten an Dritte, ist nicht gestattet.

6.4. Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Software der IBM eGA zu dekompilieren, disassemblieren, übersetzen, vervielfältigen, bearbeiten, umzugestalten oder umzuarbeiten, öffentlich zugänglich zu machen oder zu verbreiten, es sei denn, dies ist unerlässlich, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit der Software der IBM eGA zu erhalten, IBM hat die erforderlichen Informationen trotz vorheriger Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Zeit zugänglich gemacht, und die sonstigen Voraussetzungen gem. § 69e UrhG werden vom Nutzer eingehalten. Eine Vervielfältigung ist ferner nur gestattet, soweit diese notwendig ist, um die Software auf dem Endgerät des Nutzers zu installieren. Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte stehen ausschließlich IBM zu.

7. Datenschutz

IBM ist sich der Schutzbedürftigkeit der Daten der Nutzer bewusst und achtet im Rahmen der Bereitstellung der IBM eGA auf die Sicherheit und den Schutz der personenbezogenen Daten der Nutzer. Der Nutzer behält stets die Hoheit und Kontrolle über sämtliche personenbezogene Daten, die er in die IBM eGA eingibt oder die auf seine Veranlassung (etwa durch seine Krankenversicherung) in die IBM eGA übermittelt werden. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch IBM ergeben sich aus der eGA-Datenschutzerklärung für die Nutzung der IBM eGA.

8. Mängelhaftung

IBM ist dem Nutzer bei Sach- und Rechtsmängeln der IBM eGA zu einem etwaigen Ersatz des dem Nutzer daraus entstehenden Schadens nur verpflichtet, sofern der jeweilige Mangel der IBM eGA dem Nutzer arglistig verschwiegen wurde. Darüber hinaus trifft IBM im Rahmen der unentgeltlichen Überlassung der IBM eGA keine weitere Haftung für Mängel. Der Nutzer hat IBM unverzüglich über einen etwaigen Mangel der IBM eGA zu informieren.

9. Haftung

9.1. IBM haftet unbeschränkt im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nicht.

9.2. Die vorstehende Regelung gilt für sämtliche Schadensersatzansprüche, unbeschadet ihrer rechtlichen Grundlage, mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen (i) bei arglistig verschwiegenen Mängeln, (ii) bei Übernahme einer Garantie (diesbezüglich gelten die sich aus der Garantie ergebenden Regelungen, sofern diese entsprechende Regelungen trifft), und (iii) bei Verstößen gegen das Produkthaftungsgesetz.

9.3. Die vorstehenden Regelungen gelten auch im Falle etwaiger Schadensersatzansprüche gegen Organe, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von IBM.

10. Telefonischer Support

Ein telefonischer Support für Nutzer der eGA ist nicht Teil der Leistung der IBM.

11. Vertragsbeendigung und -abwicklung

11.1. Der Nutzer ist berechtigt, den Nutzungsvertrag mit IBM jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos zu beendigen. Hierzu kann der Nutzer die entsprechende Funktionalität in der IBM eGA (unter: Einstellungen -> Vertrag -> "Zur Kündigung") nutzen. Dem Nutzer wird im Rahmen der Kündigung die Möglichkeit gegeben, seine Daten in einem von IBM bestimmten, üblichen Standardformat (z.B. im JSON-Format) zu exportieren. Nach Beendigung des Nutzungsvertrages ist ein Export der Daten nicht mehr möglich.

11.2. IBM kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 90 Tagen ohne Angabe von Gründen ordentlich kündigen. Für die Wirksamkeit der Kündigung durch IBM genügt der Zugang der Erklärung innerhalb der IBM eGA. Der Nutzer wird im Rahmen der Kündigung durch IBM auf die Möglichkeit zum Export seiner Daten in einem von IBM bestimmten, üblichen Standardformat (z.B. im JSON-Format) hingewiesen. Nach Beendigung des Nutzungsvertrages ist ein Export der Daten nicht mehr möglich.

11.3. Der Nutzungsvertrag zwischen IBM und dem Nutzer endet zudem, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, sofern

(a) der Nutzer die IBM eGA sieben Quartale in Folge ununterbrochen nicht nutzt (d.h. in diesem Zeitraum kein einziges Mal auf die IBM eGA zugreift). Nach Ablauf dieses Zeitraums ist IBM zur Speicherung der Daten des Nutzers nicht mehr verpflichtet und die in der IBM eGA gespeicherten Gesundheitsdaten werden automatisch und unwiderruflich gelöscht.

(b) das Versicherungsverhältnis des Nutzers mit seiner Krankenversicherung endet (etwa durch Kündigung des Versicherungsverhältnisses oder den Tod des Nutzers), es sei denn, dass die Krankenversicherung dem Nutzer auch nach Ende des Versicherungsverhältnisses eine weitere Nutzung der Krankenversicherungs-App für einen darüber hinausgehenden Zeitraum gestattet, insbesondere um dem Nutzer den Export seiner Daten aus der IBM eGA zu ermöglichen; in diesem Fall endet der Nutzungsvertrag 14 Tage nach Ende des Versicherungsverhältnisses oder mit der Beendigung der Bereitstellung der Krankenversicherungs-App durch die Krankenversicherung (je nachdem welches Ereignis früher eintritt); oder

(c) das Nutzungsverhältnis des Nutzers mit seiner Krankenversicherung über die Nutzung der Krankenversicherungs-App beendet wird (etwa da die Krankenversicherung des Nutzers die Krankenversicherung-App einstellt oder das Nutzungsverhältnis in sonstiger Weise beendet).

11.4. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11.5. In den vorstehenden Fällen unter den Ziffern 11.3(b) und 11.3(c) hat der Nutzer die Möglichkeit, seine Daten bis zur Beendigung des Nutzungsvertrages aus der IBM eGA in einem üblichen, von IBM bestimmten Standardformat (z.B. im JSON-Format) zu exportieren und auf einem Medium seiner Wahl zu speichern. Hierüber wird der Nutzer – soweit IBM im konkreten Fall möglich und angemessen – in der IBM eGA vor Beendigung des Nutzungsvertrages informiert. Nach Beendigung des Nutzungsvertrages kann der Nutzer die Daten noch innerhalb von 14 Tagen exportieren, vorausgesetzt, dass dem Nutzer die Krankenversicherungs-App von seiner Krankenversicherung für diesen Zeitraum weiter bereitgestellt wird. Danach ist ein Export der Daten nicht mehr möglich und die in der IBM eGA gespeicherten Gesundheitsdaten werden vollständig und unwiderruflich gemäß den allgemeinen Löschroutinen bei IBM gelöscht. Die Einzelheiten der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Nutzers regelt die eGA-Datenschutzerklärung für die Nutzung der IBM eGA.

12. Änderungen der eGA-AGB

12.1. IBM behält sich vor, diese eGA-AGB jederzeit zu ändern. Etwaige Änderungen der eGA-AGB werden den Nutzern innerhalb der IBM eGA mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, sobald der Nutzer die geänderten Geschäftsbedingungen akzeptiert. Die jeweils geltende aktuelle Fassung der eGA-AGB kann über die IBM eGA (unter Einstellungen -> eGA-AGB) sowie unter https://www.ega.de/ abgerufen werden.

12.2. IBM behält sich darüber hinaus vor, die eGA-AGB ohne gesonderte Zustimmung des Nutzers zu ändern,

(a) wenn die Änderung der eGA-AGB für den Nutzer lediglich vorteilhaft ist;

(b) wenn die Änderung allein neue Dienste, Funktionalitäten oder Leistungsbestandteile betrifft, und die bestehende Vertrags- und Leistungsbeziehung durch die Änderung für den Nutzer nicht verändert wird;

(c) wenn die Änderung erforderlich ist, um die Übereinstimmung der eGA-AGB mit den geltenden gesetzlichen Anforderungen herzustellen, insbesondere bei Änderung der geltenden Rechtslage, und mit der Änderung keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf den Nutzer verbunden sind; oder

(d) wenn die Änderung für IBM verpflichtend ist, um einem für IBM verbindlichen Gerichtsurteil oder einer verbindlichen Behördenentscheidung nachzukommen, und mit der Änderung keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf den Nutzer verbunden sind.

Der Nutzer wird über entsprechende Änderungen in der IBM eGA sowie über https://www.ega.de/ informiert.

13. Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel

13.1. Diese eGA-AGB unterliegen dem deutschen Recht.

13.2. Soweit der Nutzer Verbraucher ist und zum Zeitpunkt der Nutzung der IBM eGA seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat als der Bundesrepublik Deutschland hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses anderen Staates von der vorstehend getroffenen Rechtswahl unberührt. Verbraucher in diesem Sinne ist jede natürliche Person, die den Nutzungsvertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

13.3. Sind oder werden eine oder mehrere Bestimmungen dieser eGA-AGB ganz oder teilweise unwirksam, oder enthalten die eGA-AGB eine Lücke, so berührt dies die Wirksamkeit der eGA-AGB im Übrigen nicht, es sei denn, dass das Festhalten an den eGA-AGB eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.

14. Online-Streitbeilegung und Streitbeilegungsverfahren

14.1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden.

14.2. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist IBM nicht verpflichtet und nicht bereit.

15. Kontaktinformationen

Bei Fragen, Anregungen und Beschwerden zu diesen eGA-AGB können Nutzer IBM wie folgt kontaktieren:

IBM Deutschland GmbH

IBM-Allee 1
71139 Ehningen

Postanschrift: 71137 Ehningen

Tel. +49 800 225 5426
E-Mail: halloibm@de.ibm.com

PDF-Download: